FAQ – Steuerbüro Schütt

Bitte senden Sie uns eine kurze Beschreibung Ihrer Person und Ihres Unternehmens per Mail an info@steuerbuero-schuett.de.
Um unsere Mandanten in gewohntem Umfang weiter zu betreuen und dem Beratungsanspruch für alle gerecht zu werden, entscheiden wir anhand Ihrer Mail und eines ersten gemeinsamen – gern auch telefonischen – Kennenlerngespräches, ob wir Ihr Mandat in unserem Steuerbüro einbinden können.

Das Verhältnis zu Ihrem Steuerberater ist auf Vertrauen aufgebaut und kann jederzeit – auch unterjährig gewechselt werden und kann jederzeit gewechselt bzw. beendet werden. Bitte achten Sie hierbei auf den jeweiligen Bearbeitungsstand und gleichen Sie offene Forderungen vor einem Beraterwechsel aus. Ein unterjähriger Wechsel ist insbesondere in den Bereichen Lohn- und Finanzbuchhaltung mit einem erhöhten Aufwand verbunden und sollte in jedem Fall abgestimmt werden.
Bitte kündigen Sie im Zweifelsfall Ihren bestehenden Beratungsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die Steuerberater sind an die Gebührentabellen der STBVV (Steuerberatervergütungsverordnung) gebunden.

Je nach Aufwand und den von Ihnen ausgehenden Gegenstandswerten orientieren wir uns zwischen der Mindest- und der Mittelgebühr. Gerne gehen wir in unserem Erstgespräch auf die zu erwartenden Kosten ein. Bitte bringen Sie hierfür Ihren letzten Steuerbescheid, Ihre aktuellste BWA oder Ihren Businessplan mit.

Ja, Parkplätze sind auf dem Hof und direkt vor der Tür ausreichend vorhanden!

Wir gehen gerne individuell auf unsere Mandanten ein und stehen auch für Beratungstermine in Ihrem Unternehmen oder am Nachmittag – nach vorheriger Absprache – zur Verfügung. Unser erstes Kennenlerngespräch findet in der Regel am Vormittag in unseren Beratungsräumen in Bad Segeberg bzw. per Videokonferenz statt.

Fragen Sie gerne zur Terminvorbereitung nach einer Checkliste über info@steuerbuero-schuett.de oder nutzen Sie die Listen im Downloadbereich.