Steuerbüro
Schütt
Steuerbüro
Schütt
Herzlich Willkommen auf der Homepage des Steuerbüros von Kristin Schütt
Steuerlich gut beraten.
Wir sind Ihre Experten für Steuern!
Wir freuen uns, wenn Sie persönlich mit uns Kontakt aufnehmen!
Unsere Leistungen
Finanz- und Lohn-
buchhaltung
Jahresabschluss /EÜR
Steuererklärungen
Steuerliche Beratung
Finanz-und Lohnbuchhaltung
- Klassisch - in Papierform mit gedruckten Auswertungen
- Modern/Digital - in digitaler Form mit Auswertungen online
- Mischform durch teilweise digitale Belegeinreichung oder digitale Auswertungen
Wir erstellen die monatlichen Gehaltsabrechnungen und die regelmäßige Buchführung individuell nach Mandantenwunsch – zHierbei entscheiden der Mandantenwunsch, die Rechtsform und die Einbindbarkeit in den Alltag des Unternehmens den Umfang der notwendigen Vorbereitung und die Intensität der Zusammenarbeit. Die fristgerechte Abgabe der Meldungen an die Krankenkassen, die Berufsgenossenschaft und das Finanzamt werden im Rahmen der Bearbeitung durch uns übernommen.
Jahresabschluss / EÜR
Die Gewinnermittlung nach Abschluss eines Geschäftsjahres schließt die Bilanzen, bzw. die Einnahmen-Überschusrechnung, die zu erstellenden Berichte sowie eine umfassende Beratung ein.
Zur Vorbereitung auf das Jahresende führen wir regelmäßige Beratungsgespräch um unterjährig auf zeitnahe Investitionsmöglichkeiten, notwendige Rücklagen, neueste Urteile oder branchenbezogene Ereignisse hinzuweisen.
Steuererklärungen
Nach aufgestellter Gewinnermittlung erfolgt die Erstellung der dazugehörigen Steuererklärungen je nach Rechtsform und Lage des Unternehmens:
Betriebliche
- Körperschaftsteuererklärungen
- Umsatzsteuererklärungen
- Gewerbesteuererklärungen
- Kapitalertragssteuererklärungen
- Gesonderte und Einheitliche Feststellungserklärungen
Private
- Einkommensteuererklärungen
- Erbschaftssteuererklärungen
- Schenkungssteuererklärungen
Steuerliche Beratung
- Existenzgründung
- Erbschaft/Schenkung und Vorausberatung
- Unternehmensnachfolge und Vorausberatung
- Rechtsformgestaltung
Jedes mit dem Mandanten geführte Beratungsgespräch vereinbart die persönlichen Belange des Mandanten, die betrieblichen Interessenspunkte für den Mandanten als Unternehmer und die Vereinbarung der beiden Bereiche im wirtschaftlichen und steuerlichen Bereich.
Ich möchte wenig Geld für das Finanzamt ausgeben und ich möchte den größtmöglichen Gewinn ausweisen!
Das ist nicht vereinbar?
Lassen Sie sich beraten!